Sicherheit beim Bedienen von Arbeitsbühnen
Sicherheitsunterweisung
In der berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 500 (Betreiben von Arbeitsmitteln) sind besondere Anforderungen für das Führen und Bedienen von Hubarbeitsbühnen geregelt.Danach darf der Unternehmer mit dem selbständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen nur Personen beauftragen, die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- ihre Befähigung dem Unternehmer nachgewiesen haben
- in der Bedienung von Hubarbeitsbühnen unterwiesen sind (Nachweis, Bescheinigung)
Auch hierbei stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir führen diese Schulung durch und unterweisen Sie in der Bedienung der von Ihnen angemieteten Geräte ein.
Denn wir möchten, das Sie mit Sicherheit sicher arbeiten.
Für weitere Informationen, Anfragen oder Terminabsprachen stehen wir jederzeit an Ihrer Seite.Rufen Sie uns einfach unter 05491/3025 an.